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11/03/20200

2020-03-11_informationsschreiben_an_alle_sportvereine.pdf

Liebe Sportfreunde,

Gelsensport hat heute ein Informationsschreiben zum Thema „Corona-Virus und Sportveranstaltungen“ an alle Vereine im Kreis Gelsenkirchen verteilt.
Die aktuelle Lage erfordert nun auch ein Handeln im Amateursport. Die wichtigsten Punkte, die unseren Trainings- und Spielbetrieb beieinträchtigen findet ihr unter “ 3.) Konsequenzen und Maßnahmen für den organisierten Sport“.

Nachfolgend das Informationsschreiben in voller Länge:

Informationsschreiben „Erlass der Landesregierung und Umgang mit dem Corona-Virus“

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

aus aktuellem Anlass erhalten Sie ein Informationsschreiben zum Thema „Erlass der Landesregierung und Umgang mit dem Corona-Virus“. Zum einen möchten wir Sie heute über die aktuelle Lage informieren, zum anderen ist aber auch dringend Ihre aktive Mithilfe und Kooperation gefragt, um die Ausbreitung des Virus möglichst einzudämmen.
Bei den vielfach täglichen Kontakten im öffentlichen Leben – somit auch auf unseren öffentlichen Sportanlagen – werden Ansteckungen begünstigt. Insbesondere vom Virus infizierte Personen ohne jegliche Symptome übertragen das Virus schnell und unbemerkt an weitere Personen. Aus diesem Grund bitten wir Sie darum, die nachfolgenden Informationen sehr ernst zu nehmen und die zumutbaren Maßnahmen mitzutragen, damit der organisierte Sport seinen Beitrag dazu leistet, eine flächendeckende Ansteckung mit dem Virus so gut wie möglich einzudämmen.

1.) Erlass der Landesregierung (Aus der Presseerklärung des Landes NRW)
Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Corona-Infektionen im Land haben Ministerpräsident Armin Laschet und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann über die aktuelle Lage in Nordrhein-Westfalen informiert. Im Rahmen dessen wurde ein Erlass des Gesundheitsministeriums an die örtlichen Behörden vorgestellt. Dieser regelt ab sofort den Umgang mit Veranstaltungen. Demnach sollen die örtlichen Behörden Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich absagen.
„Unser Ziel muss sein, die Ausbreitung des Corona-Virus so weit wie möglich zu verlangsamen, um krankheitsanfällige Menschen zu schützen. Die Virologinnen und Virologen, mit denen ich gesprochen habe, empfehlen, dass wir große Menschenansammlungen, wo es geht, vermeiden sollten“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir müssen uns daher sehr genau überlegen, worauf wir verzichten können.“
Und weiter: „Ich bin der Meinung, dass zum Beispiel Schulunterricht oder der ÖPNV unverzichtbar sind. Das würde unser gesellschaftliches Zusammenleben lahmlegen. Aber große Messen, Kongresse, Konzerte oder Sportveranstaltungen sollten wir zunächst absagen. Und das regelt der heutige Erlass bis auf weiteres – nicht zuletzt, weil es nach der aktuellen Erkenntnislage keine Schutzmaßnahmen gibt, die gleich effektiv aber weniger eingriffsintensiv wären.“

Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Dabei sind die Vorgaben des Robert-Koch Instituts zu beachten.
Faktoren, die Übertragungen des sogenannten SARS-CoV-2 begünstigen, sind demnach eine

  •  eher risikogeneigte Zusammensetzung der Teilnehmer (viele Personen, Personen mit Grunderkrankungen etc.)
  •  eher risikogeneigte Art der Veranstaltung (Dauer, Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten etc.)
  •  eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung (bereits Infektionen in der Region, bauliche Gegebenheiten des Veranstaltungsortes etc.).

Zuständig für die Durchführung des Erlasses sind die Behörden vor Ort. Diese können Veranstaltungen absagen, eine Absage gegenüber dem Veranstalter anordnen oder sie verlegen bzw. ohne Zuschauer durchführen lassen.

2.) Entscheidungen der Stadt Gelsenkirchen als zuständige örtliche Ordnungsbehörde (Aus der Presseerklärung der Stadt Gelsenkirchen)
Der Erlass ist eindeutig und wird in Gelsenkirchen unverzüglich umgesetzt: Alle Veranstaltungen mit mehr als 1.000 erwarteten Besuchern müssen bis auf weiteres abgesagt werden oder können nur unter bestimmten Auflagen stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Fußballspiele in der Arena, die ohne Publikum ausgetragen werden müssen.
Darüber hinaus hat die Stadt Gelsenkirchen entschieden, auch auf jedwede eigene Veranstaltungen unabhängig von der Besucherzahl weitgehend zu verzichten, wenn ihre Durchführung nicht unbedingt notwendig ist. Das umfasst Informationsveranstaltungen ebenso wie Feste oder Kulturveranstaltungen.
Auch das Musiktheater im Revier und die Emschertainment GmbH werden bis auf weiteres keine Veranstaltungen anbieten können. „Diese Maßnahme gilt der Vorbeugung und der Verzögerung weiterer Ansteckungen mit dem Corona-Virus. Denn viele Menschen können Überträger sein, ohne es zu wissen und ohne selbst krank zu sein. Wir wollen das Ansteckungsrisiko minimieren“, so Stadtdirektorin Karin Welge als Leiterin des Lagezentrums Corona. „Es geht jetzt darum, weitere Ansteckungen möglichst zu verzögern, damit gerade für ältere und vorerkrankte Menschen stets Kapazitäten im Gesundheitssystem vorgehalten werden können“, erläuterte Gesundheitsdezernent Luidger Wolterhoff.

„Wir empfehlen allen externen Veranstaltern dringend, ähnlich zu verfahren, um das Risiko einer Ausbreitung des Corona-Virus in unserer Stadt so gering wie möglich zu halten“, so Welge.
Bereits am Montag hatte ein Erlass des NRW-Schulministeriums die Absage schulischer Veranstaltungen jenseits des Unterrichts dringend empfohlen. „Aus Gründen der Vorsorge wird dies auch ausgeweitet auf alle externen Veranstaltungen an Schulen und Kitas“, so Schuldezernentin Annette Berg.
Auch jenseits von Schulen und Kitas werden alle Veranstaltungen in städtischen Gebäuden bis auf weiteres ausgesetzt oder können nur unter Auflagen stattfinden. Das gilt auch für Sportveranstaltungen. Der einfache Trainingsbetrieb kann weiter durchgeführt werden. Wettkämpfe müssen leider ohne Publikum stattfinden.
Die Stadt wird in jedem einzelnen Fall prüfen, ob es auch Einschränkungen bei regelmäßigen kleinen und Kleinstveranstaltungen geben wird.
Daneben gilt, dass alle Bürgerinnen und Bürger aufgerufen sind, für sich selbst zu entscheiden, ob sie an Veranstaltungen gleich welcher Art teilnehmen. Besonders Personen mit Vorerkrankungen wird dringend empfohlen, eine Teilnahme sorgsam abzuwägen. Personen mit akuten Krankheitssymptomen sollten auf eine Teilnahme an einer öffentlichen Veranstaltung verzichten, so noch einmal der dringende Appell des Verwaltungsvorstandes.
Die aufgeführten Regelungen gelten bis auf weiteres. Die Situation in Gelsenkirchen wird durch das Lagezentrum Corona täglich neu bewertet.

3.) Konsequenzen und Maßnahmen für den organisierten Sport
Die unter Ziffer 4 genannten Entscheidungen führen für den Vereinssport in und auf kommunalen Sportanlagen in Gelsenkirchen zu folgenden Regelungen und sind ab sofort umzusetzen:

I. Der reguläre Trainingsbetrieb bleibt unberührt und darf ohne Auflagen weiterhin durchgeführt werden. Alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Trainingsbetriebes notwendigen Personen (Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Funktionsteam, Betreuerinnen und Betreuer, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Eltern von Kindern, etc.) dürfen weiterhin die kommunalen Sportanlagen für den Zeitraum des Trainings benutzen und betreten.

II. Alle regulären Wettkämpfe im Rahmen von Ligabetrieb, Meisterschaften, etc. in und auf kommunalen Sportanlagen dürfen unter Auflagen weiterhin durchgeführt werden. Die Durchführung ist ab sofort nur noch ohne Zuschauer erlaubt. Dies bedeutet, dass nur die für die ordnungsgemäße Durchführung des Wettkampfes notwendigen Personen (Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer, Funktionsteam, Betreuerinnen und Betreuer, Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, etc.) die kommunalen Sportanlagen für den Zeitraum des Wettkampfes benutzen und betreten dürfen. Eltern, die ihre Kinder zu Wettkämpfen bringen, Sie betreuen und sich somit ebenso um einen geregelten Wettkampfbetrieb kümmern, gelten selbstverständlich nicht als Zuschauer. Alle übrigen Personen, die nicht unmittelbar mit dem Gelingen des Wettkampfbetriebes zu tun haben und somit der Kategorie Zuschauer zuzuordnen sind, dürfen den Wettkämpfen ab sofort nicht beiwohnen.

III. Alle über den regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb hinausgehenden sportlichen und außersportlichen Veranstaltungen in und auf kommunalen Sportanlagen werden ab sofort ausgesetzt, nicht mehr genehmigt und für bereits genehmigte Veranstaltungen wird im Einzelfall die Rücknahme der Genehmigung oder eine Durchführung unter weiteren Auflagen erteilt. Dies betrifft u.a. auch Turniere, die nicht im Rahmen von offiziellen Ligabetrieben und Meisterschaften durchgeführt werden, da insbesondere bei diesen eine große Ansammlung von Menschen stattfindet. Des Weiteren geht es um jede Art von geselligen Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der kommunalen Sportanlagen. Dies betrifft auch gesellige oder andere Veranstaltungen von externen Dritten, denen die Räumlichkeiten dafür zur Verfügung gestellt werden sollen. Stattfinden dürfen geschlossene Sitzungen, die regelmäßig in den Räumlichkeiten stattfinden, da diese zum Regelbetrieb gehören und für die Aufrechterhaltung dessen gedacht sind. Dies umfasst ebenfalls Sitzungen von externen Dritten, die in den Räumlichkeiten regelmäßig ihre Besprechungen abhalten. Im Zweifelsfall ist die Einschätzung von Gelsensport einzuholen.
Wir empfehlen allen Sportvereinen mit vereinseigenen Anlagen ausdrücklich die gleiche Vorgehensweise.

4.) Hygienemaßnahmen
Schon mit wenigen, aber konsequent eingehaltenen Hygienemaßnahmen minimieren Sie das Risiko, sich oder andere Personen mit dem neuartigen Corona-Virus anzustecken. Deshalb haben wir für die von uns verwalteten Sportanlagen Aushänge mit wichtigen Informationen zum Schutz vor und Umgang mit dem neuartigen Corona-Virus zukommen lassen. Diese enthalten zum einen die eben erwähnten Hygieneregeln, zum anderen aber auch den Hinweis auf Ansprechpartner und -partnerinnen, die weitere Informationen liefern können. Gerne können Sportvereine mit vereinseigenen Anlagen solche Aushänge von uns erhalten.
Die Beachtung der dargestellten Hygieneregeln setzen selbstverständlich voraus, dass entsprechende Mittel ausreichend vorhanden sind.

Kontrollieren Sie regelmäßig, ob die sanitären Anlagen vor Ort über genügend Seife und Einwegpapiertücher verfügen und melden Sie ein Fehlen solcher. Leider werden diese Mittel zum Nachteil aller derzeit vermehrt gestohlen.

5.) Weitere Informationen
Gelsensport e. V. als Dachorganisation der Gelsenkirchener Sportvereine ist kein Kompetenzzentrum für Infektionskrankheiten. Aus diesem Grund verweisen wir auf das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen, sofern Sie weitere Informationen rund um das Thema Corona-Virus benötigen: www.gelsenkirchen.de/corona. Ebenso hat die Stadt Gelsenkirchen eine Servicerufnummer eingerichtet: 0209 169-5000 (Montag – Freitag von 8.00 – 18.00 Uhr).
Informieren Sie sich ebenso regelmäßig über unsere Online-Medien www.gelsensport.de und www.facebook.com/gelsensport.
Uns sind die mit den genannten Maßnahmen verbundenen Einschränkungen und Auswirkungen für Ihren Sport bewusst. Die Entscheidungen über den Umgang mit Veranstaltungen wurden von der Landesregierung getroffen und werden auf der kommunalen Ebene von der Stadt Gelsenkirchen umgesetzt und angeordnet. Wir – der gesamte organisierte Sport in Gelsenkirchen – sind angehalten, zu kooperieren, bei allen Betroffenen für Verständnis zu werben und die Anordnungen umzusetzen. Ich appelliere an Ihr Mitwirken, damit die Gelsenkirchener Sportvereine als die größte zivilgesellschaftliche Organisation ihren Beitrag leisten, die Zahl der Ansteckungen in der Bevölkerung so gering wie nur möglich zu halten. Es geht bei allen bisher getroffenen Entscheidungen der Behörden darum, auf nicht unbedingt notwendige Ansammlungen von Menschen zu verzichten.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und bedanke mich für Ihre Mithilfe und Kooperation! Bei Fragen stehe ich allen Vereinsvorständen im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!

Freundliche Grüße
gez. Marco Baron Geschäftsführer Gelsensport e. V.
Tel. 0209 169-5910 | 0151 27091136 E-Mail: marco.baron@gelsensport.de

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